Rechtliche Betreuungen

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird vom Amtsgericht/Betreuungsgericht bestellt. Sie erhalten gezielte Aufgabenkreise um Kranken, geistig oder körperlich Behinderten oder einen unter psychischen Störungen leidenden Menschen zu vertreten und zu unterstützen. Die Betroffenen finden sich aufgrund ihren Einschränkungen in ihrem Leben nicht mehr zurecht – sie vereinsamen, verschulden sich oder versäumen wichtige Termine beim Arzt oder den Behörden. In all diesen Fällen werden nur diese Aufgaben an die rechtliche Betreuung zugewiesen die dafür notwendig sind.

Die rechtliche Betreuung hat das Ziel die Einschränkungen der Menschen auszugleichen und wenn möglich zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben zu verhelfen. Wo dies nicht möglich ist, ist Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen gefragt, um den Menschen in den zugewiesenen Aufgaben voll zu vertreten.

Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung

Gesundheitssorge / Heilbehandlungsbelange

  • Krankenversicherung des Betreuten
  • Die ärztliche Versorgung/Arztwahl
  • Regelungen bei einer Krankenhauseinweisung
  • Organisation von ambulanter Pflege zu Hause
  • Einwilligung bei der Verabreichung von Medikamenten
  • Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen
  • Die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen

 

Aufenthaltsbestimmung

  • Bestimmen des Aufenthaltsortes mit dem Willen des Betreuten zu realisieren.

Vermögenssorge (Regelung finanzieller Angelegenheiten)

  • Führung eines Girokontos
  • Verwaltung des Sparvermögens
  • Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z.B. Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Wohngeldantrag, Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag uvm.)

 

Vertretung vor Behörden / Einrichtungen und Gerichten

  • Dieser Aufgabenkreis ist eigentlich schon in den Aufenthalts-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten mit eingeschlossen.

Wohnungsangelegenheiten

  • Zu diesem Aufgabekreis gehören alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betreuten zu tun haben.

Postangelegenheiten

  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten sind vom Grundgesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als gesonderter Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen und je nach Lage an den Betroffenen aushändigen bzw. nicht aushändigen.

 

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