Die jüngste Diskussion über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform der Betreuervergütung bringt wichtige, teilweise konträre Einschätzungen und Licht. Während eine durchschnittliche Vergütungserhöhung von 12,7 % angestrebt wird, offenbart ein Gutachten des Instituts für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Berufsbetreuer innen (BdB) ein weniger optimistisches Bild. Die Analyse zeigt, dass insbesondere Berufsbetreuer innen, die mittellosen Klient*innen betreuen, eher mit Umsatzeinbußen zwischen 4,7 % und 7,6 % rechnen müssen, anstatt einer Aufstockung der Einnahmen.
Uneinigkeit über die Wirkung der Vergütungsanpassungen
Die ursprünglich positiv begründete Reduktion der Fallpauschalen von 60 auf 8 soll die Verwaltung vereinfachen, wie vom BdB gefordert. Der BdB kritisiert jedoch, dass die Unterscheidung zwischen mittellosen und nicht mittellosen Betreuten beibehalten wird – ohne empirische Grundlage. Hier zeigt sich eine Problematik, die sowohl die Gerechtigkeit als auch die Motivation der Berufsbetreuer*innen beeinträchtigen könnte. Zudem könnte das neue System Qualitätsanreize vernachlässigen, was nach Ansicht des BdB zu einem Qualitätsverlust in der Betreuung führt.
Auswirkungen auf die Qualität der rechtlichen Betreuung
Die Bedenken des BdB verdeutlichen, dass die Vereinfachung des Systems zwar Verwaltungskosten senkt, aber auf Kosten der Betreuungsqualität gehen könnte. Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB, betont, dass das neue System mittellose Betreute benachteiligt und die Qualität der Betreuung für diese Gruppe mindert. Ein großer Teil der betroffenen Betreuer*innen fühlt sich durch das geplante Gesetz in ihrem Berufsstand und ihrem Engagement bedroht.
Kritik an der Umsetzung und Forderung nach Überarbeitung
Trotz einer Expertenarbeitsgruppe und einer Online-Befragung, an der sich auch der BdB beteiligte, bleibt laut BdB die Frage offen, warum die klaren Empfehlungen der Experten nicht berücksichtigt wurden. Der Verband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs, um eine gerechte und qualitätsfördernde Vergütung sicherzustellen, die den Bedürfnissen des Berufsstandes entspricht und die notwendige Anerkennung und Unterstützung für die anspruchsvolle Arbeit der Berufsbetreuer*innen bietet.
Zusammengefasst zeigt dieser Referentenentwurf erhebliche Schwächen auf, die es zu überarbeiten gilt, um die rechtliche Betreuung langfristig zu sichern und qualitätsbewusst zu gestalten. Der Entwurf muss nachgebessert werden, um die Betreuenden sowohl finanziell als auch moralisch zu unterstützen, damit sie sich voll auf die Verbesserung der Lebensumstände der ihnen vertrauten Klient*innen konzentrieren können.
Hansdieter Laskowski
Die jüngste Diskussion über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform der Betreuervergütung bringt wichtige, teilweise konträre Einschätzungen und Licht. Während eine durchschnittliche Vergütungserhöhung von 12,7 % angestrebt wird, offenbart ein Gutachten des Instituts für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Berufsbetreuer innen (BdB) ein weniger optimistisches Bild. Die Analyse zeigt, dass insbesondere Berufsbetreuer innen, die mittellosen Klient*innen betreuen, eher mit Umsatzeinbußen zwischen 4,7 % und 7,6 % rechnen müssen, anstatt einer Aufstockung der Einnahmen.
Uneinigkeit über die Wirkung der Vergütungsanpassungen
Die ursprünglich positiv begründete Reduktion der Fallpauschalen von 60 auf 8 soll die Verwaltung vereinfachen, wie vom BdB gefordert. Der BdB kritisiert jedoch, dass die Unterscheidung zwischen mittellosen und nicht mittellosen Betreuten beibehalten wird – ohne empirische Grundlage. Hier zeigt sich eine Problematik, die sowohl die Gerechtigkeit als auch die Motivation der Berufsbetreuer*innen beeinträchtigen könnte. Zudem könnte das neue System Qualitätsanreize vernachlässigen, was nach Ansicht des BdB zu einem Qualitätsverlust in der Betreuung führt.
Auswirkungen auf die Qualität der rechtlichen Betreuung
Die Bedenken des BdB verdeutlichen, dass die Vereinfachung des Systems zwar Verwaltungskosten senkt, aber auf Kosten der Betreuungsqualität gehen könnte. Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB, betont, dass das neue System mittellose Betreute benachteiligt und die Qualität der Betreuung für diese Gruppe mindert. Ein großer Teil der betroffenen Betreuer*innen fühlt sich durch das geplante Gesetz in ihrem Berufsstand und ihrem Engagement bedroht.
Kritik an der Umsetzung und Forderung nach Überarbeitung
Trotz einer Expertenarbeitsgruppe und einer Online-Befragung, an der sich auch der BdB beteiligte, bleibt laut BdB die Frage offen, warum die klaren Empfehlungen der Experten nicht berücksichtigt wurden. Der Verband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs, um eine gerechte und qualitätsfördernde Vergütung sicherzustellen, die den Bedürfnissen des Berufsstandes entspricht und die notwendige Anerkennung und Unterstützung für die anspruchsvolle Arbeit der Berufsbetreuer*innen bietet.
Zusammengefasst zeigt dieser Referentenentwurf erhebliche Schwächen auf, die es zu überarbeiten gilt, um die rechtliche Betreuung langfristig zu sichern und qualitätsbewusst zu gestalten. Der Entwurf muss nachgebessert werden, um die Betreuenden sowohl finanziell als auch moralisch zu unterstützen, damit sie sich voll auf die Verbesserung der Lebensumstände der ihnen vertrauten Klient*innen konzentrieren können.
Hansdieter Laskowski
hdl